Bankrecht für die Rhein-Main-Region und bundesweit

Wir sind im Bankrecht breit aufgestellt und verfügen über jahrelange Erfahrung in allen zentralen Bereichen des Bankrechts.

Wir vertreten Bankkunden und Zahlungsdienstleister in allen Streitfragen rund um Zahlungsdienste (Bankkonten, Kreditkarten), Darlehensverträge (Widerruf, Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung, Nichtabnahme und Kündigung) sowie fehlerhafter Anlageberatung.

Im Bereich des Darlehensrechts haben wir deutschlandweit bereits über 2000 Verträge geprüft und in hunderten von Fällen Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durchgesetzt. Wir gehören damit zu den erfahrensten Kanzleien im Bereich des Widerrufsrechts und werden von test.de als Kanzlei empfohlen.

SALEO berät umfassend im Bereich des Bankrechts Privatpersonen, Zahlungsdienstleister, Gesellschaften und Family Offices in den Bereichen 

Darlehensrecht

Widerruf von Immobilienverträgen

Widerruf von Auto-Finanzierungen

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung

Zahlungsdiensterecht

Kreditkartenmissbrauch

Haftung im Onlinebanking (Phishing, Pharming, Skimming, etc.)

Darüber hinaus haben wir auch umfangreiche Erfahrung mit Sanierungsverhandlungen mit Kreditinstituten und der Löschung von Eintragungen bei Schufa und anderen Auskunfteien.

Im Bankrecht bieten wir grundsätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung an!

Fragen dazu? Jetzt Kontakt aufnehmen

SALEO Bankrecht - Unsere Expertise

Warum SALEO Rechtsanwälte?

Mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig, kennen wir den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.

Wen vertritt SALEO Rechtsanwälte?

Mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir mit hoher Expertise Verbraucher und Unternehmen.

Wie läuft das ab?

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. In vielen Bereichen des Bankrechts bieten wir kostenfreie Ersteinschätzungen an.

Brauche ich im Bankrecht einen Anwalt?

Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings sind im Bankrecht in aller Regel die Streitwerte so hoch, dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten mit hohem Streitwert ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.

Welches Risiko besteht?

Ínsbesondere dann, wenn die bankrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Bankrecht hinzuziehen?

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages oder im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung.

Kann man alles Notwendige online klären?

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Besuchen Sie uns

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