Abgasskandal: gegen wen kann man Ansprüche geltend machen?

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Der Abgasskandal ist komplex.

  1. Millionen von Fahrzeugkäufern sind durch illegale Abschalteinrichtungen und allgemein durch den Wertverlust ihrer Diesel geschädigt. Ist die illegale Abschalteinrichtung durch einen verpflichtenden Rückruf des KBA belegt, ist die Darlegung insoweit relativ leicht. Es bestehen dann Ansprüche gegen den Hersteller nach § 826 BGB und im Rahmen der Verjährung auch Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.
  2. Schwieriger gestalten sich Fälle, in denen kein amtlicher Rückruf des KBA angeordnet ist. Allerdings nehmen Gerichte auch hier zunehmend an, dass sog. Thermofenster Ansprüche wie unter Ziffer 1 dargestellt auslösen. Der Hersteller muss hier belegen, weshalb die Thermofenster ausnahmsweise zulässig sein sollen.
  3. Hinzu kommen - unabhängig vom Fahrzeug - bei einer Finanzierung des Fahrzeugs auch Ansprüche beim Widerruf der Finanzierung, wenn diese ein verbundenes Geschäft mit dem Kaufvertrag darstellen, die Finanzierung also vom Verkäufer vermittelt wurde. Dabei kann der Widerruf erfolgen, um sich vom allgemeinen Wertverlust seines - auch nicht manipulierten - Diesel zu befreien oder auch nur, um das Fahrzeug generell zu einem höheren Wert als dem aktuellen Restwert zurück zu geben. Der Anspruch richtet sich hier nicht gegen die Hersteller oder Händler, sondern gg die meist herstellereigenen Banken oder sonstige Banken, die Fahrzeugkäufe finanziert haben.

Alle vorab dargestellten Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen, führen meist aber zu ähnlichen Ergebnissen. Auch können je nach Rechtsschutzversicherung und Abschlusszeitpunkt die vorstehenden Ansprüche teilweise gedeckt sein und andere nicht. Hierzu ist eine umfassende Untersuchung und Prüfung aller Möglichkeiten und deren Abwägung erforderlich.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Durchsetzung aller vorbezeichneten Ansprüche und können gemeinsam mit Ihnen daher die optimale Vorgehensweise in Ihrem Fall erörtern. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls.

RA Koch bearbeitet seit mehr als sechs Jahren den Widerruf von Darlehensverträgen und hat in diesem Bereich weit über 1.000 Fälle geprüft und bearbeitet. Zudem führt er zahlreiche Klagen gegen Hersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal insbesondere an Landgerichten in Hessen und Baden-Württemberg.

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Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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