Kammergericht Berlin mit wichtigen Grundsätzen zum Kreditkartenbetrug; Berufung der DKB ohne Aussicht auf Erfolg!
Kammergericht Berlin stellt wichtige Grundlagen beim Kreditkartenbetrug klar
In einem von SALEO Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Kammergericht (dies entspricht den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern) Berlin wichtige Aussagen zum sog. Anscheinsbeweis und den Prüfpflichten von Banken bei auffälligen Verfügungen getroffen.
Vorliegend ging es um ein Verfahren gegen die DKB, in dem diese ihren Kunden auf Zahlung angeblich mit seiner (physischen) Kreditkarte ausgelösten Zahlungen in Anspruch nahm.
Dabei berief sich die DKB auf den sog. Anscheinsbeweis der eigenen Nutzung oder der grob fahrlässigen Pflichtverletzung wegen des (bestrittenen) Einsatzes von Originalkarte und PIN. Nachdem die DKB bereits am LG Berlin unterlegen war, ging diese in Berufung.
Das Kammergericht wies nun darauf hin, dass ein Anscheinsbeweis bereits ausscheidet, wenn die Bank (wie vorliegend) einen Teil der Umsätze zunächst selbst wegen eines Betrugsverdacht wieder gutgeschrieben hat. Dies stehe den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises dann entgegen.
grundlegende Prüfpflichten der Bank gefordert
Von besonderer Bedeutung - und auf zahlreiche Verfahren übertragbar - sind aber die Aussagen des Gerichts, dass die Bank generelle Prüfpflichten treffen.
So führt das KG Berlin in seinem Beschluss vom 04.09.2024, 4 U 79/23 aus:
"Insoweit muss der Kartenemittent für eine algorithmische, automatisierte
Transaktionsüberwachung sorgen, die es ihm ermöglicht, auffällige, für den Karteninhaber untypische Transaktionen (hinsichtlich der Summe, des Landes etc) zu erkennen. Vom Zahlungsdienstleister wird erwartet, bereits auffällige Zahlungsaufträge zu erkennen, um auf diese Weise frühzeitig die Ausführung verdächtiger Zahlungen zu verhindern (vgl. Linardatos, (...Fundstelle)"
Dieser zutreffende rechtliche Ansatz, den SALEO Rechtsanwälte schon immer vertreten hat, muss bei entsprechender Berücksichtigung gerade in online-Sachverhalten bei entsprechenden Fehlern der Bank zu einem Mitverschulden der Bank führen, so aktuell auch Zahrte, BKR 2024, 593, 600f.
Im Ergebnis empfiehlt das KG im genannten Fall der DKB die Rücknahme der Berufung, da diese aussichtslos ist.
Update: Die Berufung wurde aufgrund des Hinweises durch die DKB zurückgenommen.
Inzwischen berichtet N-TV über diesen Fall
Beratung sinnvoll
Sollten auch Sie von Kreditkartenbetrug oder Online-Banking-Betrug betroffen sein, sollten Sie Beratung durch Spezialisten in Anspruch nehmen.
RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Dabei werden neben der DKB auch Ansprüche gegen Postbank, Deutsche Bank, Barclays, Hanseatic, Santander, N26, Solaris, Targo, TF Bank, Comdirect, Commerzbank und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geltend gemacht.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
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Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

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