Commerzbank und Comdirect erstatten nach Kreditkarten- und Online Banking Betrug
Erneuter Erfolg für Mandanten von SALEO Rechtsanwälte
In zwei Verfahren wegen Kreditkartenbetrug bei der Commerzbank über ca. 22.000 und Online-Banking-Betrug über ca. 18.000 bei der Comdirect konnten wir für Mandanten die vollständige Erstattung erlangen. Ein schöner Erfolg für die Geschädigten.
Es zeigt sich daher erneut, dass Geschädigte nach solchen Schadensfällen an spezialisierte Anwälte wenden sollten, die häufig schon außergerichtlich oder mittels der jeweils zuständigen Ombudsmanns eine vollständige oder teilweise Regulierung erreichen können.
Commerzbank aktuell von massiven Betrugsangriffen betroffen
Gerade die Commerzbank ist aktuell Ziel von massiven Angriffen seitens Krimineller. Es werden gefälschte Briefe mit QR Code an Kunden versandt, die Ausgangspunkt für Online Banking Betrug sind. Für dieses Betrugsmuster hat sich inzwischen die neue Bezeichnung Quishing (QR Code + Phishing) etabliert. Da persönlich adressierte (absolut echt wirkende) Briefe eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit haben als etwa Emails oder SMS ist diese Methode sehr gefährlich.
Die Commerzbank warnt daher inzwischen massiv vor dieser Betrugsmasche.
Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie die Täter an die dafür erforderlichen Daten der Kunden gelangt sind, um einen derart breit angelegten Betrugsversuch zu starten. Ob es insoweit zu einem Datenleck bei der Commerzbank gekommen ist, ist nicht bekannt.
Beratung sinnvoll
RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Dabei werden neben der DKB auch Ansprüche gegen Postbank, Deutsche Bank, Barclays, Hanseatic, Santander, N26, Solaris, Targo, TF Bank, Comdirect, Commerzbank und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geltend gemacht.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

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