Vorfälligkeit zurück bei Volks-, Raiffeisen und Sparda Banken, BGH urteilt. Schnell handeln, Verjährung droht!

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BGH entscheidet, Verjährung droht!

Nach übereinstimmenden Presseberichten hat der Bundegerichtshof am 03.12.2024 in zwei Entscheidungen ein Urteil des OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.03.2023 – 7 U 14/22 bestätigt (Zurückweisung der Revision) und ein Urteil des OLG Celle, Urteil vom 16.08.2023 - 3 U 8/23 aufgehoben und die Bank verurteilt. 

Im Ergebnis muss die dort jeweils beklagte Bank aus dem Bereich der Genossenschaftsbanken, die offensichtlich übereinstimmend (wie alle Banken aus diesem Bereich) das Muster des DG Verlags verwandt haben, die vereinnahmte Vorfälligkeit erstatten, da Ihre Information zur Berechnung der Vorfälligkeit in Ziffer 7 und 8 im Darlehensvertrag unzureichend ist, § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

 

Eile geboten, Verjährung

Darlehensnehmer, die im Jahr 2021 eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, müssen nun schnell handeln, da eine Verjährung des Rückzahlungsanspruchs zum 31.12.2024 droht und daher verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich sind. Eine schlichte Geltendmachung reicht dafür nicht aus.

Zur Darstellung der Rechtslage

 

VFE vom Experten prüfen lassen

Lassen Sie daher Ihre VFE vom Experten prüfen. Neben der Frage der Berechtigung an sich finden sich auch regelmäßig Fehler in deren Berechnung. 

Bei Darlehen, die den Kauf von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung finanziert haben, übernimmt zudem die private Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beratung.

Eine kostenfreie Ersteinschätzung nehmen wir aber generell vor. 

Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht


 

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