SALEO Rechtsanwälte - Stark im Kapitalmarktrecht
Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Kapitalmarktrecht in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sebastian Koch steht Ihnen zur Verfügung.
Kapitalmarktrecht für die Rhein-Main-Region
Wir prüfen und setzen Ihre Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung durch.
Häufig verstoßen Banken und sonstige Anlageberater gegen die anlage- und anlegergerechte Beratung bei der Vermittlung von Finanzprodukten. Anleger haben dadurch in den letzten Jahren erhebliche Summen verloren und dann Anspruch auf Schadensersatz. Wesentlicher Angriffspunkt sind dabei häufig die von Banken verschwiegenen Rückvergütungen, die diese von den Fondsgesellschaften erhalten haben und die gegenüber dem Anleger nicht offen gelegt wurden.
Aber auch andere Fehler bei der Beratung etwa wegen fehlender Hinweise auf die Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB, Wechselkursrisiken oder den Blind-Pool-Charakter eines Fonds können Ansätze für Schadensersatzansprüche sein.
Hier ein Auszug aus unserer Fall-Liste mit Fonds hinsichtlich derer wir Erfahrung bei der Durchsetzung haben:
- N1
- Prorendita
- Montranus
- Fonds aus dem Bereich der Hannover Leasing
- Schiffsfonds
- Medienfonds
- Lebensversicherungsfonds
SALEO Kapitalmarktrecht - Unsere Expertise
Rechtsanwalt Sebastian Koch ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig- Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Sebastian Koch unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Er unterstützt Verbraucher bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und macht ihre Rechte gegenüber Banken, Anlageberatern und Anlagevermittlern geltend.
Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.
Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings sind im Kapitalmarktrecht in aller Regel die Streitwerte so hoch, dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten mit hohem Streitwert ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.
Ínsbesondere dann, wenn die kapitalmarktrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.
Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages, im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung oder im Rahmen der Insolvenz Ihres Anbieters.
Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.
Kapitalmarktrecht - Recht haben und Recht bekommen
Im Kapitalmarktrecht sind Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Schuhe - allerdings: Wer nicht richtig reagiert, Fristen verpasst, in der Kommunikation falsch formuliert, die Regeln nicht kennt oder Regeln nicht akzeptiert, der bekommt oftmals Probleme, die im Kapitalmarktrecht vielfach weitreichende Folgern für Ihr Vermögen haben.
Wir vertreten unter Ausschluss jeglicher Interessenskonflikte Anleger sämtlicher Anlageformen.
Ihre Ansprechpartner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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