Abgasskandal! Wir informieren!

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Kostenfreie Vortragsveranstaltung!

Der Abgasskandal nimmt kein Ende.

Die erste große Welle an Klagen betraf und betrifft die 1,2 bis 2,0 Liter Diesel Motoren des Typs EA 189 des VW Konzerns. Dies wird nun in der ersten (zulässigen) Musterfestestellungsklage gipfeln, die am 30.09.2019 am OLG Braunschweig verhandelt wird. Mehr als 400.000 Verbraucher haben sich dort angemeldet. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass eine noch größere Zahl offenbar bislang immer noch keine Ansprüche geltend gemacht hat. Möglich wäre dies u.a. durch eine immer noch bis 29.09.2019 mögliche Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren. Auch möglich ist bis 30.09.2019 die Abmeldung von diesem Verfahren, falls man die Ansprüche lieber individuell durchsetzen will. Da das OLG Braunschweig schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit zahlreicher Anträge geäußert hat und insgesamt als sehr VW-freundlich gilt, werden Verbraucher hier voraussichtlich Jahre warten müssen mit ungewissem Ausgang.

Im Individualverfahren sind idR schnell gute Ergebnisse zu erzielen.

Soweit die Fahzeuge finanziert wurden, kann zudem ggfs der sog. Widerrufsjoker helfen.

Rechtsanwalt Sebastian Koch führt aktuell zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren gegen Hersteller von Fahrzeugen, die Motoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen haben, und gegen nahezu alle herstellereigenen Banken.

Über alle möglichen Ansprüche, deren Chancen und Risiken sowie Kosten werden wir in zwei kurzen Vortragsveranstaltungen mit Fragerunde informieren und zwar am am

20. August und

03. September,

jeweils um 18 Uhr

in den Räumlichkeiten der Kanzlei, In den Kolonnanden 17, 61231 Bad Nauheim. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung zwecks Planung wird gebeten unter info@saleo-recht.de.

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