Xenomorph überwindet nach Upgrade 2-Faktor-Authentifizierung

Beunruhigende Informationen erscheinen aktuell in verschiedenen IT-Medien. Wie Heise, CHIP und Computerbild übereinstimmend berichten, ist eine aktualiisierte Fassung des sog. Xenomorph-Trojaners in der Lage, die kompletten Sicherheitssysteme von Online-Banking Software einschließlich der grundlegenden 2-Faktor Authentifizierung zu überwinden und damit letztlich automatisiert, die Konten von Betroffenen zu leeren.

Zu den Berichten

Heise

CHIP

Computerbild

Betroffen sind aktuell offenbar "nur" Android Geräte, eine Ausbreitung auf iOS Geräte scheint aber nur eine Frage der Zeit.

Technisch wären von einem solchen Angriff letztlich fast alle Banken und Sparkassen betroffen. Exemplarisch werden in den Berichten der Sicherheitsforscher von ThreatFabric an betroffenen deutschen Banken genannt.

  • Commerzbank, 
  • Volksbanken, 
  • Comdirect, 
  • ING und 
  • Deutsche Bank 
  • Sparkassen

 

Rechtliche Einordnung

Diese Nachrichten belegen, dass Online Banking mitnichten technisch sicher ist, wie die Anbieter gerne behaupten und es keiner Mitwirkung der Geschädigten bedarf, um Betrugsfälle zu bewirken. Eine grob fahrlässige Pflichtverletzung kann vorliegend nicht erkannt werden, da diese Malware auch von aktuellen Virenscannern nicht zuverlässig erkannt wird.

Damit verbleibt es in solchen Fällen dabei, dass der geschädigte Kunde einen Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift nach § 675u Satz 2 BGB hat, da die Verfügungen nicht vom Kunden autorisiert wurden und eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nicht vorliegt, die einen Schadensersatzanspruch gegen den Kunden nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB begründen könnte.

 

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Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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