Kreditkartenbetrug aktuell: Urteil gegen Commerzbank; DKB und Postbank zahlen nach Klageerhebung

Amtsgericht Frankfurt verurteilt Commerzbank, nicht rechtskräftig

In einem Kreditkartenbetrugsfall hat das Amtsgericht Frankfurt in einem von SALEO Rechtsanwälte geführten Verfahren die Commerzbank in vollem Umfang zur Erstattung an den Kunden verurteil, Urteil vom 05.03.2024 (nrkr).

Weiterhin hat die DKB in diversen Verfahren von Kreditkartenbetrug nach Klageeinreichung durch SALEO und die Postbank in zumindest zwei Verfahren aktuell nach Klageeinreichung durch SALEO vollständig reguliert bzw Regulierung angekündigt. Dies sind schöne Erfolge für von uns vertretene Mandanten, so RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Das AG Frankfurt bestätigt in o.g. Urteil die letztlich einhellige Auffassung, dass jedenfalls beim online Einsatz von Kreditkarten der Zahlungsdienstleister, also die Bank oder Sparkasse für die Autorisierung durch den Kunden ebenso darlegungs- und beweisbelastet ist wie für eine regelmäßig hilfsweise behauptete grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden.

Pauschale Behauptungen der Bank reichen dabei regelmäßig nicht aus, so auch LG Berlin, Urteil vom 20.09.2023.

Pflichtverletzungen nur in Ausnahmefällen grob fahrlässig

Aber selbst wenn es im Einzelfall zu täuschungsbedingten Mitwirkungshandlungen des Kunden (idR am Devicewechsel) gekommen ist, sind diese nicht als grob fahrlässig anzusehen, da nach der gesetzlichen Grundkonzeption der Kunde nur im Ausnahmefall eines besonderes schwerwiegenden Pflichtversoßes bei Ausblenden aller naheliegenden Verdachtsmomente = grobe Fahrlässigkeit haften soll. Dies muss im Einzelfall beurteilt werden.

Mitverschulden der Banken

Aber selbst wenn man eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden im Einzelfall annehmen sollte, stellt sich regelmäßig die Frage des Mitverschuldens der Bank oder Sparkasse wegen mangelhafter Sicherungsverfahren und dem Nichterkennen oder zu späten Erkennen des Betrugs. Zum Mitverschulden hatten wir ebenfalls bereits hier ausführlich informiert. Bestätigt wird dies zudem durch einen aktuellen Schlichtungsspruch des Ombudsmann der privaten Banken.

Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Dabei werden neben der DKB auch Absprüche gegen LBB, Postbank, Barclays, Hanseatic, N26, Solaris, Comdirect und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geltend gemacht. Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich. Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

www.saleo-recht.de/kreditkartenmissbrauch

www.saleo-recht.de/onlinebanking-betrug-und-missbrauch

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