SALEO Rechtsanwälte - Stark im Handelsrecht
Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Handelsrecht in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Sebastian Koch steht Ihnen zur Verfügung.
Handelsrecht für die Rhein-Main-Region
Wir sind im Handelsrecht breit aufgestellt und vertreten Unternehmen, Selbständige, Handelsvertreter und andere Vertriebsmittler.
SALEO berät umfassend im Bereich des Handelsrechts alle davon betroffenen Mandanten.
SALEO Handelsrecht - Unsere Expertise
Rechtsanwalt Sebastian Koch ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig- Er vertritt unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Sebastian Koch unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Er unterstützt Vertreter und Agenturen unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt.
Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.
Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings sind im Handelsrecht in aller Regel die Streitwerte so hoch, dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten mit hohem Streitwert ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.
Handelsrecht ist komplex und kompliziert - Streitigkeiten lassen sich oft nur schwer beilegen, da sie unter Umständen weitreichende finanzielle Folgen haben. Insbesondere dann, wenn die handelsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Handelsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Handelsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.
Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages oder im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung.
Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.
Handelsrecht - Recht haben und Recht bekommen
Das Handelsrecht als Recht der Kaufleute hat erhebliche Relevanz bei der Vertragsgestaltung allgemein und bei der Gestaltung von Vertriebsstrukturen.
Zahlreiche Besonderheiten gegenüber den allgemeineren Regelungen des BGB sind zu beachten.
Vertriebsrecht / Handelsvertreter
Setzt der Unternehmer Handelsvertreter ein, so sind die weitgehend zwingenden Regelungen der §§ 84 ff HGB zu beachten. Bei Vertragshändlern sind diese teilweise entsprechend heranzuziehen.
Wesentliche Streitpunkte sind hierbei regelmäßig am Ende der Vertragsbeziehung die Ansprüche des Handelsvertreters auf Ausgleich für die während seiner Tätigkeit gewonnenen Neukunden, § 89 b HGB und der Anspruch auf Buchauszug nach § 87 c HGB.
Wir beraten in diesem Bereich Unternehmer und Handelsvertreter sowie Vertragshändler bei der Gestaltung ihrer Verträge (auch unter Berücksichtigung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben), um so Streitpunkte schon im Vorfeld zu minimieren. Dabei sind bei der Vertragsgestaltung auch die Möglichkeiten nachvertraglicher Wettbewerbsverbote sorgfältig zuprüfen, um diese gemessen an den Anforderungen der Rspr wirksam zu gestalten.
Lässt sich der Streit nicht vermeiden, unterstützen wir Sie bei dei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus diesen Verträgen im gerichtlichen und auch außergerichtlichen Bereich.
Handelsgeschäfte
Handelsgeschäfte nach § 343 HGB bieten eine Reihe von Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
- Fälligkeitszinsen ohne Verzug
- Verlust der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte durch verspätete oder unterlassene Untersuchung oder Rüge mangelhafter Ware, § 377 HGB
- Erleichterung bei Bürgschaft oder Schuldanerkenntnis
Wir beraten Sie im Vorfeld und im Streitfall auch im gerichtlichen Verfahren.
Ihre Ansprechpartner
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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