Widerruf von Autofinanzierungen

Wer sein Fahrzeug (egal ob VW-Diesel oder andere) über einen Bankkredit finanziert hat, der ihm zudem noch vom Verkäufer des Wagens gleich mit angeboten wurde, der kann seinen Kauf durch einen Widerruf des Darlehens rückabwickeln. Voraussetzung ist eine fehlerhafte Widerrufsinformation im Darlehensvertrag, das Fehlen von erforderlichen Pflichtangaben oder deren Fehlerhaftigkeit, was erfahrene Bankrechtsanwälte schnell erkennen können.

In einer solchen Konstellation ist das regelmäßig der einfachste und günstigste Weg, sich von seinem Fahrzeug zu trennen, wenn dieser etwa vom Abgasskandal betroffen oder dies aus anderen Gründen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Nach § 358 Abs. 2 BGB führt der Widerruf eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags auch zum Widerruf des finanzierten Kaufvertrags. Inzwischen hat der BGH mit Urteilen vom 27.10.2020 dem EuGH folgend bestätigt, dass die meisten Darlehensverträge zur Finanzierung von Fahrzeugen noch widerruflich sind.

Das neuerliche Urteil des EuGH vom 09.09.2021 hat nun fast alle Kfz-Finanzierungen für widerruflich erklärt und auch dem Verwirkungseinwand eine Absage erteilt, so dass selbst bereits abgelaufene Verträge noch widerruflich sein können.

Allerdings sind die Rechtsfolgen durchaus trickreich, weshalb ein fachanwaltliche Beratung erfolgen sollte. Natürlich werden betroffene Banken hier angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen erheblichen Widerstand leisten, sodass Unterstützung durch einen qualifizierten Anwalt mit Spezialisierung im Bankrecht erforderlich ist.

Häufige Fehler sind dabei fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben etwa zur Aufsichtsbehörde des Darlehensgebers, zum Kündigungsrecht oder zur Art des Darlehens. Teilweise wurde auch der Effektivzinssatz falsch berechnet. Die Quelle möglicher Fehler ist groß.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung die Widerruflichkeit Ihres Vertrags.

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