Online Banking Betrug; DKB durch LG Berlin zur Erstattung von 45.000 zzgl Zinsen verurteilt!
Schöner Erfolg für Mandant von SALEO Rechtsanwälte
Das LG Berlin verurteilt mit Urteil vom 14.08.2024 (nrkr) die DKB zur taggleichen Wiedergutschrift von 45.000 zzgl Zinsen (weitere ca. 5.000) an einen durch einen Online-Banking Betrug geschädigten Mandanten.
SALEO gehört nach Untersuchungen von Finanztip.de zu den führenden Kanzlei im Bereich Online Banking Betrug und Kreditkartenbetrug.
Die Kanzlei hat in diesen Bereichen weit über 600 Verfahren bereits bearbeitet oder bearbeitet diese noch. Inzwischen hat die Kanzlei in diesem Bereich bereits 7 erfolgreiche Urteile (einschließlich Anerkenntnis und Versäumnisurteilen) seit 2022 erstritten.
Zudem hat die Kanzlei hier bereits zahlreiche Rechtstipps zu diesem Thema veröffentlicht, die auf aktuelle Betrugsmaschen hinweisen und die Rechtslage darstellen, nach der der Kunde bei nicht autorisierten Verfügungen nur im Ausnahmefall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet.
Pflichtverletzungen nur in Ausnahmefällen grob fahrlässig
Selbst wenn es im Einzelfall zu täuschungsbedingten Mitwirkungshandlungen des Kunden (idR am Devicewechsel) gekommen ist, sind diese idR nicht als grob fahrlässig anzusehen, da nach der gesetzlichen Grundkonzeption der Kunde nur im Ausnahmefall eines besonderes schwerwiegenden Pflichtversoßes bei Ausblenden aller naheliegenden Verdachtsmomente = grobe Fahrlässigkeit haften soll.
Dies muss im Einzelfall beurteilt werden.
Mitverschulden der Banken
Aber selbst wenn man eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden im Einzelfall annehmen sollte, stellt sich regelmäßig die Frage des Mitverschuldens der Bank oder Sparkasse wegen mangelhafter Sicherungsverfahren und dem Nichterkennen oder zu späten Erkennen des Betrugs.
Zum Mitverschulden hatten wir ebenfalls bereits hier ausführlich informiert.
Bestätigt wird dies zudem durch diverse aktuellen Schlichtungssprüche, die in von SALEO geführten Verfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken ergangen sind.
Aktuell greift auch Zahrte in BKR 2024, 593, 600f diesen Punkt zutreffend auf.

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