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SALEO Rechtsanwälte - Stark im Widerrufsrecht

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Widerruf von Finanzierungen in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unser Fachanwalt für Bankrecht Sebastian Koch steht Ihnen zur Verfügung.

Widerruf für die Rhein-Main-Region

Wir sind im Widerrufsrecht breit aufgestellt und vertreten Bank- und Versicherungskunden deutschlandweit.

SALEO berät umfassend in folgenden Bereichen

  • Widerruf von Immobilien-Darlehen
  • Widerruf von Autofinanzierungen
  • Widerruf/Widerspruch Lebensversicherungen

SALEO Widerrufsrecht - Unsere Expertise

Rechtsanwalt Sebastian Koch ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig- Er kennt den Markt rund um Bad Nauheim und vertritt unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Rechtsanwalt Sebastian Koch unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Es gibt kein spezielles Widerrufsrecht, somit ist das Thema Widerruf Bestandteil des umfassenden Bank- und Kapitalmarktrechtes.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.

Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings sind bei Widerrufsangelegenheiten in aller Regel die Streitwerte so hoch, dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten mit hohem Streitwert ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden. Die Prüfung Ihrer Unterlagen sollte erfolgen, bevor entsprechende Klage eingereicht wird.

Ínsbesondere dann, wenn die bank- oder versicherungsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages oder im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Shaking hands

Rund um den Widerruf - Recht haben und Recht bekommen

Wir sind im Bankrecht für Verbraucherrechte engagiert - ganz besonders zum Thema "Widerruf von Darlehen".

Auch nach dem 21.06.2016 lebt der Widerrufsjoker. So können weiterhin alle Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden, widerrufen werden. Auch Verträge, die vorher geschlossen wurden, sind weiter widerruflich, wenn sie nicht durch ein Grundpfandrecht besichert sind (etwa bei Autofinanzierungen oder innenfinanzierten Fondsbeteiligungen). Auch gar nicht belehrte Darlehen oder Prolongationen, die nach Fernsabsatzrecht zu belehren waren, bieten Ansätze bei den sog. Altverträgen.

Nach dem Urteil des EuGH C-66/19 vom 26.03.2020 sind die Chancen auf den Widerruf von Verträgen aus dem Zeitraum 11.06.2010 bis 20.03.2016 wieder deutlich gestiegen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Wir haben unter www.widerruf-durchsetzen.de alle wichtigen Informationen und Handlungsmöglichkeiten für Sie zusammen gefasst.

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