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Kreditkartenbetrug: Ihre Rechte nach § 675u BGB

Der § 675u BGB schützt Verbraucher bei Kreditkartenbetrug vor finanziellen Verlusten. Diese Vorschrift, eingeführt durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), regelt die Haftung bei unbefugtem Kartenmissbrauch. Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist ein anerkannter Experte. Er wird von vertrauenswürdigen Stellen wie der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale empfohlen. Auf anwalt.de erhält er über 160 Empfehlungen und hunderte positive Bewertungen. In den Medien tauchen besonders Banken wie die DKB, Sparkassen, Postbank, sowie Direktbanken wie N26 und C24 häufig im Zusammenhang mit Kreditkartenbetrug und § 675u BGB auf, da sie verstärkt von Phishing-Angriffen und Sicherheitslücken betroffen sind.

Deutschlandweit - bei Kreditkartenbetrug

Unsere Anwälte betreuen Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank oder Sparkasse nach unzulässigen Abbuchungen und Überweisungen über Ihre Kreditkarte / Mastercard / Visa

Unsere Leistungen im Bankrecht umfassen u.a.:

  • Prüfung Ihres Anspruchs
  • Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Kreditkartenmissbrauch
  • Gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von Forderungen

SALEO Bankrecht - Unsere Expertise

Unsere Rechtsanwälte sind im Bankrecht seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig. Wir kennen die Banken und die Gerichte im Rhein-Main-Gebiet und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit in Sachen Kreditkartenmissbrauch.

Wir sind unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Unser Ziel ist es, verlorenes Geld zu retten.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt. Natürlich können Sie gerne auch direkt anrufen.

Es hat sich gezeigt, dass Banken und Kreditkarten-Herausgeber im Schadensfall wirklich alles versuchen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu müssen. Daher enden persönliche Auseinandersetzung irgendwann im nichts. Auf anwaltliche Schreiben und entsprechende Fristsetzungen reagieren Banken eher im gewünschten Sinn.

Darüber hinaus hilft eine konkrete Erstberatung meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und Fehler zu vermeiden.

Insbesondere dann, wenn die bankrechtliche Auseinandersetzung im Vorfeld eskaliert und alles auf eine Klage hinausläuft, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bankrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Da immer ein Rest-Risiko besteht, sollten geschädigte Opfer immer auf die gewachsene Expertise einer auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

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Kreditkartenbetrug

Grundsätzliche Haftungsverteilung

Nach § 675u BGB trägt die Bank die Verantwortung für unberechtigte Zahlungen und muss diese erstatten, sofern keine Ausnahmen vorliegen. Die Beweislast liegt bei der Bank (§ 675w BGB).

  • Der Bundesgerichtshof klärte dies im Urteil vom 5. März 2024 (XI ZR 107/22, siehe www.bundesgerichtshof.de, Suche nach „XI ZR 107/22“ oder dejure.org): „Eine unterschiedliche Verteilung der Beweislast wäre nicht sachgerecht.“
  • Sebastian Koch: „In Missbrauchsfällen gelingt es Banken selten, die Autorisierung zu beweisen – ein Vorteil für Betroffene.“

Seine Expertise wird von der Stiftung Warentest geschätzt. Besonders die DKB und Sparkassen werden in Medienberichten oft genannt in Bezug auf Schwächen in der Betrugsprävention.

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Haftungsgrenze

Haftungsgrenze bei Mitverschulden

  • Bis 50 Euro: Bei leichtem Verschulden haftet der Kunde maximal mit 50 Euro (§ 675v BGB).
  • Unbegrenzte Haftung: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die volle Haftung übergehen.
  • Das Amtsgericht Stuttgart entschied 2024 (nicht rechtskräftig, siehe www.saleo-rechtsanwaelte.de/aktuelles), dass kein grobes Verschulden bei einem Phishing-Opfer vorliegt. Koch: „Die Schwelle für grobe Fahrlässigkeit liegt hoch.“

Die Verbraucherzentrale empfiehlt ihn hierfür (www.verbraucherzentrale.de, Suche nach „Kreditkartenbetrug Hilfe“). N26 und Postbank stehen oft in der Kritik wegen verzögerter Rückerstattungen.

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Zeitliche Fristen

Der Vorfall muss „unverzüglich“ gemeldet werden (§ 675l BGB), maximal 13 Monate für den Anspruch (§ 675u i. V. m. § 675b BGB).

  • Koch: „Schnelles Handeln ist entscheidend.“ Siehe seine Tipps auf anwalt.de.

Erstattungsanspruch

Die Bank muss spätestens zum nächsten Geschäftstag erstatten (§ 675u Satz 3 BGB).

  • OLG München, Hinweisbeschluss vom 22.09.2022 (beck-online.beck.de): Banken haften bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen.
  • Koch: „Banken können sich nicht hinter mangelhaften Vorkehrungen verstecken.“

C24 wird in Medienberichten wegen unbegrenzter digitaler Kreditkarten kritisiert, die Betrügern den Zugang erleichtern.

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Beweislast

Die Bank muss Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

  • BGH, 5. März 2024 (XI ZR 107/22, www.bundesgerichtshof.de): „Die Beweislast bleibt bei der Bank.“
  • Koch: „Ein Meilenstein für Verbraucher.“ Empfohlen von Stiftung Warentest (www.test.de).

Die DKB und N26 werden oft genannt, da sie Kunden die Autorisierung in Betrug in vielen Fällen nicht beweisen können.

Praktische Umsetzung bei Kreditkartenbetrug

Koch hat viele Fälle gewonnen:

Sparkassen und Postbank sind in Medienberichten prominent, da sie häufig mit Phishing-Fällen in Verbindung gebracht werden.

Relevante Rechtsprechung

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Betroffene Banken und Direktbanken in den Medien

In den letzten Jahren tauchen bestimmte Banken und Direktbanken wiederholt in Medienberichten zu Kreditkartenbetrug und § 675u BGB auf:

  • DKB (Deutsche Kreditbank): Häufig erwähnt wegen unzureichender Betrugsprävention und hoher Fallzahlen bei Phishing-Angriffen.
  • Sparkassen: Oft im Fokus öffentlicher Medien wegen Sicherheitslücken und Phishing-Fällen, trotz ihrer Größe und Verbreitung.
  • Postbank: Regelmäßig genannt wegen verzögerter Rückerstattungen und Kreditkartenmissbrauch.
  • N26: Direktbank, die oft in Zusammenhang mit Betrugsfällen auffällt, insbesondere bei digitalen Transaktionen.
  • C24: Neue Direktbank, kritisiert für die Möglichkeit, unbegrenzt digitale Kreditkarten zu erstellen, was Betrügern Vorteile bietet.

Diese Banken stehen unter Druck, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, da Verbraucher ihre Rechte nach § 675u BGB verstärkt einfordern.

Was Sie tun sollten

  1. Melde den Vorfall sofort: Koch: „Zeit ist Geld.“
  2. Beweise sichern: Koch: „Gute Beweise zwingen die Bank in die Defensive.“
  3. § 675u BGB nennen: Koch: „Nutze das!“
  4. Rechtlichen Rat einholen: Koch, empfohlen von Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale: „Es lohnt sich zu kämpfen.“
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Grobe Fahrlässigkeit?

Rechtlicher Kernpunkt der Auseinandersetzung mit der Bank, Sparkasse oder dem Kreditkartenunternehmen ist fast immer die Frage einer angeblich groben Fahrlässigkeit des Kunden im Umgang mit seiner Kreditkarte, bzw. mit seinen kreditkartendarten. Das greift aber nicht, denn die Kunden autorisieren die dann stattfindenden Verfügungen nicht, so dass das Kreditinstitut dann nach § 675 u Satz 2 BGB die taggleiche Wiedergutschrift schuldet.

Nur bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung hätte die Bank einen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und ob ein derart gesteigertes Maß an Sorgfaltspflichtverstoß vorliegt, ist auch von der Professionalität des Angriffs und der konkreten Situation und der Person des Kunden abhängig.

Aktuelle Urteile des AG Minden (eigener Fall, nrkr), des AG Stuttgart oder der AG Bielefeld und Bonn sowie des LG Berlin zeigen, dass Gerichte zunehmend dazu tendieren, bei hoch professionellen Angriffsmustern eine grobe Fahrlässigkeit abzulehnen.

Es muss sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt. Daher kann eben gerade nicht bei einem Fall von Vishing, Phishing oder Pharming gerade nicht von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden.

Selbst wenn ein Schadensersatzanspruch des Kunden im Einzelfall anzunehmen ist, kommt immer noch ein Mitverschulden der Bank in Betracht.

Rechtsanwalt Sebastian Koch: Die Banken machen es sich in der Regel viel zu einfach, indem darauf verwiesen wird, dass die Weitergabe von TANs generell grob fahrlässig sei. Sie verweisen dabei auf alte Urteile zu noch viel älteren Sachverhalten, die mit den modernen Angriffsmethoden der Täter aktuell nichts zu tun haben und daher auch nicht übertragbar sind. Da es um einen subjektiven Vorwurf geht, ist jeder Fall individuell zu betrachten.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihr Geld zurückzuholen.

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Mitverschulden der Bank beachten

Wichtig ist zudem, dass die Bank, die Online-Bezahldienste anbietet, auch zur Unterhaltung angemessener Sicherheitssysteme verpflichtet ist, um Kreditkartenbetrug auszuschließen. Dafür werden idR sog. Fraud-Prevention Abteilungen unterhalten und geeignete Algorithmen sollen typische Betrugskonstellationen erkennen. Unterlässt dies die Bank oder macht dies nur unzureichend, kommt zumindest ein anteiliges Mitverschulden in Betracht, was die Erfolgsaussichten von Erstattung des Schadens begründet.

Auffällige Konstellationen, die immer wieder zu beobachten sind, die aber nicht hinreichend von den Banken erkannt werden, sind

  • Wechsel des Autorisierungsgeräts (Anmeldung eines neuen Handys oder Tablet zur Autorisierung)
  • hohe Überweisungen als Echtzeitüberweisungen
  • Überweisungen vom Tagesgeld- oder Sparkonto auf das Girokonto
  • Rückruf von Lastschriften zum Auffüllen des Kontos
  • Erhöhungen von Limits
  • Überweisungen auf sog Fintech-Banken, die für Mängel bei der Identifikation von Kontoinhabern bei der Eröffnung bekannt sind.

In der Regel ist jede einzelne Maßnahme per se ggfs unverdächtig. Treten Sie aber - wie bei Kreditkartenbetrug typisch - im Zusammenspiel in kurzer Frist auf, so muss die Bank dies erkennen und die Überweisungen stoppen. Tut sie dies nicht, ist dies ein Ansatz für den Einwand des Mitverschuldens.

Um dies zu ermitteln, ist es regelmäßig sinnvoll, das den Transaktionen zugrunde liegende Transaktionsprotokoll anzufordern.

Weiter ist zu prüfen, ob noch rechtzeitig ein Widerruf der Überweisung erfolgt ist. Weiter hat sich in diversen Verfahren herausgestellt, dass Missbrauchsverfügungen bei den Empfängerbanken wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingefroren werden. Dies kann durch Einsicht in die Ermittlungsakte in Erfahrung gebracht werden.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt

Klagen hilft: Postbank und DKB regulieren Kreditkartenbetrug

Sowohl in Verfahren gegen die DKB als auch gegen die Postbank haben diese nach Klageeinreichung in diversen Fällen unmittelbar nach Klageeinreichung seitens SALEO die Forderungen vollständig reguliert und die Kosten des Verfahrens übernommen. Über die Gründe dieses kampflosen Einknickens kann nur spekuliert werden. Bei der Postbank dürfte dies zumindest auch mit den inzwischen pressebekannten Problemen rund um die IT-Umstellung zusammenhängen, die schon zur Bestellung von Sonderbeauftragten seitens der BaFin geführt haben, bei der DKB scheinen es eher prozessökonomische Gründe zu sein.

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Erfolg am LG Zweibrücken in einem Online-Banking Betrugsverfahren

Online Banking Betrug; LG Zweibrücken verurteilt VR Bank zur vollen Erstattung an Mandanten (nrkr) In einem von RA Sebastian Koch am LG Zweibrücken geführten Verfahren wurde die verklagte VR Bank zur vollständigen Erstattung des dem Mandanten entstandenen Schadens verurteilt, LG Zweibrücken, Urteil vom 15.02.2023, 2 O 130/22 (nicht rechtskräftig). Das Gericht folgte dabei der Argumentation, dass die erfolgten Verfügungen ungeachtet der Frage einer (streitigen) grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden gar nicht hätten ausgeführt werden dürfen, da sie jeweils einzeln das zwischen Bank und Kunde vereinbarte Verfügungslimit überschritten.

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Weiter hohe Fallzahlen beim Onlinebanking-Betrug

Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beobachtet weiter eine hohe Zahl an neuen Fällen beim Online Banking Betrug. Dabei sind Fälle über Call-ID Spoofing ebenso zu beobachten wie Fälle über Verkaufsplattformen und Fälle ohne ersichtliche Täuschungshandlung. Medien berichten inzwischen auch über den Einsatz von KI auf Täterseite, was die Fallzahlen eher noch weiter erhöhen wird. Grundsätzlich sind fast alle Banken und Sparkassen in gewissen Umfang davon betroffen, allerdings sind nach den Beobachtung aktuell weiter in hohem Maß Fälle bei den o.g. Instituten festzustellen.

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Postbank erstattet nach Klageeinreichung ca. € 30.000

Schöner Erfolg für einen Mandanten von SALEO Rechtsanwälte. Nachdem unbekannte Täter Verfügungen von seinem Konto bei der Postbank in Höhe von ca. € 30.000 vorgenommen hatten und die Postbank eine Erstattung verweigerte, schaltete er SALEO Rechtsanwälte ein. RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Leiter des Dezernats Bankrecht bei SALEO reichte daraufhin Klage ein und die Postbank erstattete den vollen Betrag einschließlich Zinsen.

Dies zeigt einmal mehr, dass sich Geschädigte nicht vorschnell von ihrer Bank abwimmeln lassen sollten.

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Booking.com-Masche feuert Onlinebanking-Betrug an

Kriminelle haben es offenbar geschafft, sich mindestens einzelner Hotelaccounts bei Booking.com zu bemächtigen und diese für einen besonders geschickten Betrug zu nutzen. Innerhalb des offiziellen Booking.com Chat erscheinen vermeintliche Anfragen des gebuchten Hotels nach einer Registrierung der Kreditkarte. Darauf erfolgt ein Link, der zu einer absolut echt wirkenden Seite führt, die auch Buchungsdaten des Kunden enthält. Wird dort allerdings der Versuch der Registrierung unternommen, "übernehmen" die Täter die Karte, indem ein neues Authentifizierungsgerät für die Karte registriert wird und die Täter haben dann freie Verfügungsgewalt über die Karte.

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Onlinebanking-Betrug: DKB mit langen Wartezeiten

Weiterhin sind hohe Fallzahlen beim Kreditkartenbetrug und beim Betrug mit Debitkarten und Online-Banking zu beobachten. Täglich melden sich neue Geschädigte bei RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der sich seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig mit diesen Fällen befasst und aktuell ca. 500 Verfahren in diesem Bereich bearbeitet. Dabei sind unverändert viele Fälle aus dem Bereich ebay Kleinanzeigen, jetzt kleinanzeigen.de und vinted.de zu beobachten, ebenso Attacken mittels Faks-SMS, Fake-Emails und auch Call-ID Spoofing sowie Kombinationen aus verschiedenen Angriffen.

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Die Masche "Kleinanzeigen.de (früher Ebay-Kleinanzeigen)"

Das Verbraucherschutz-Portal verbraucherschutz.tv berichtet über eine Masche, bei der sich Betrüger die Kommunikation zwischen Kleinanzeigen.de (früher Ebay-Kleinanzeigen) und potentiellen Käufern zunutze machen, um Kreditkartendaten auszuspähen.

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