Klagen hilft: Postbank und DKB regulieren Betrugsfälle

Sowohl in Verfahren gegen die DKB als auch gegen die Postbank haben diese nach Klageeinreichung in diversen Fällen unmittelbar nach Klageeinreichung seitens SALEO die Forderungen vollständig reguliert und die Kosten des Verfahrens übernommen. Über die Gründe dieses kampflosen Einknickens kann nur spekuliert werden. Bei der Postbank dürfte dies zumindest auch mit den inzwischen pressebekannten Problemen rund um die IT-Umstellung zusammenhängen, die schon zur Bestellung von Sonderbeauftragten seitens der BaFin geführt haben, bei der DKB scheinen es eher prozessökonomische Gründe zu sein.

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Leiter des Dezernats Bankrecht bei SALEO reichte in diesen Fällen jeweils Klage ein und die vollständigen Beträge wurden erstattet. Dies zeigt einmal mehr, dass sich Geschädigte nicht vorschnell von ihrer Bank abwimmeln lassen sollten.

Fallzahlen weiter hoch

Weiterhin melden sich täglich neue Geschädigte bei RA Koch, der sich seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig mit diesen Fällen befasst und mehr als 500 Verfahren in diesem Bereich bearbeitet oder bearbeitet hat. Dabei sind unverändert viele Fälle aus dem Bereich ebay Kleinanzeigen, jetzt kleinanzeigen.de und vinted.de zu beobachten, ebenso Attacken mittels Phishing-SMS, Phishing-Emails und auch Call-ID Spoofing sowie Kombinationen aus verschiedenen Angriffen. Zudem führt eine neue Masche über booking.com aktuell zu deutlich steigenden Zahlen. Darüber hinaus sind aber auch immer wieder rein technische Angriffe, ohne Mitwirkung der Geschädigten zu beobachten.

Interessant ist, dass gerade die Sparkasse aktuell ihre Sicherheitssysteme zur Betrugsprävention deutlich nachgeschärft haben und damit mittelbar die hiesige Argumentation bestätigen, dass die bisherige Betrugsprävention schlicht ungenügend war und es den Täter relativ leicht gemacht hat. Zu den rechtlichen Grundlagen kann auf ältere Beiträge verwiesen werden neuer Trojaner umgeht 2FA rechtliche Grundlagen beim Kreditkartenbetrug Beratung sinnvoll RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Wir haben in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen. Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

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