Vortrag zur Reform des Bauvertragsrechts

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Veranstaltung zur Reform des Bauvertragsrechts

Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft und wird für alle ab diesem Datum geschlossene Bauverträge gelten.

Das neue Recht enthält insbesondere grundlegende Änderungen des Werkvertragsrechts sowie eigene Regelungen zum Bauvertrag, die in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind, unter anderem:

  • Abschlagszahlungen
  • Abnahme und Zustandsfeststellung bei verweigerter Abnahme
  • Prüfbarkeit Schlussrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung
  • Anordnungsrecht des Bestellers
  • Vergütungsanpassung bei Anordnungen des Bestellers
  • Die 80-Prozentregelung für Abschlagsforderungen auf Nachträge
  • Verbraucherbauvertrag und Widerrufsrecht
  • Subsidiäre Haftung des bauüberwachenden Architekten

Über all diese Fragen informiert Sie Herr RA Dietmar Schnitzmeier, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht am 23.11.2017 um 18.30 Uhr im Cafe-Restaurant-Hotel Johannisberg, Johannisberg 14, 61231 Bad Nauheim.

Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung zwecks Planung unter manuela.mischan@saleo-recht.de wird gebeten.

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