Freispruch in der Rechtsbeschwerde nach Drogenfahrt mit THC

Freispruch in der Rechtsbeschwerde nach Drogenfahrt mit THC (BayObLG v. 10.10.2024, Az. 202 ObOWi 989/24) nach Änderung der Grenzwerte

Sachverhalt:

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Sonthofen wegen Fahrens unter THC-Einfluss (§ 24a Abs. 2 StVG a.F.) zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Sein Bluttest ergab eine THC-Konzentration von 2,1 ng/ml. Dies lag nach alter Rechtslage über dem damaligen Grenzwert von 1 ng/ml, sodass die Verurteilung zunächst gerechtfertigt war.

Neue Rechtslage:

Seit dem 22.08.2024 wurde durch eine Gesetzesänderung der bisherige THC-Grenzwert im Straßenverkehr aufgehoben. Ein neuer gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC wurde eingeführt (§ 24a Abs. 1a StVG n.F.). Da der Betroffene nur 2,1 ng/ml THC im Blut hatte, erfüllt sein Verhalten nach der neuen Rechtslage keinen Bußgeldtatbestand mehr.

Rechtsfolge:

Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die frühere Verurteilung auf und sprach den Betroffenen frei. Da das neue Gesetz für ihn günstiger ist, wurde es rückwirkend angewendet (§ 4 Abs. 3 OWiG).

Besondere Überprüfung:

Das Gericht prüfte, ob der Betroffene unter die strengeren Vorschriften für Fahranfänger (§ 24c StVG n.F.) fallen könnte. Da aber die Verjährungsfrist für diese Regelung bereits abgelaufen war, kam auch hier keine Ahndung mehr in Betracht.

Ergebnis:

  • Die frühere Verurteilung wurde aufgehoben.
  • Der Betroffene wurde freigesprochen.
  • Der Staat trägt die Verfahrenskosten.

Bedeutung des Urteils:

Wer vor der Gesetzesänderung wegen Fahrens mit weniger als 3,5 ng/ml THC verurteilt wurde, kann durch eine Rechtsbeschwerde einen Freispruch erlangen.

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Rechtsanwalt Frank Lindner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Lindner ist seit über 20 Jahren durchgängig im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten im gesamten Bundesgebiet tätig. Seit über 16 Jahren ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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