Daimler im Dieselskandal; OLG Celle will detailliert Auskunft vom KBA

Daimler mauert in Verfahren weitgehend

Man kann den Unmut mancher Richter im Dieselskandal verstehen. Es sind sind viele komplexe und strittige Fragen rund um vermeintlich unzulässige Abschaltvorrichtungen recht einfach zu beantworten. Man müsste nur Einblick in entsprechende Akten des Kraftfahrtbundesamtes nehmen dürfen, denn die Flensburger Behörde ist in der Vergangenheit einer Vielzahl von Verdachtsmomenten nachgegangen – veröffentlicht wurde nur ein Bruchteil. Warum? Darüber kann nur gemutmaßt werden.

OLG Celle will es nun genau wissen

In einem von Sebastian Koch, SALEO Rechtsanwälte, geführten Verfahren gegen die Daimler AG hat das OLG Celle am 10.06.2021 nun eine prozessleitende Verfügung erlassen. 

Das Gericht fordert das KBA nun auf, sich umfangreich zu Erkenntnissen der Behörde zu Abschalteinrichtungen in einem GLK 220 CDI zu äußern und insbesondere Erkenntnisse zur Verwendung von Thermofenster, Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und zur Reduzierung oder Abschaltung des AGR-Systems zu veröffentlichen.

Entscheidend: Das Gericht fordert nicht bestimmte Vorgänge an, sondern will wissen, was das KBA zum betreffenden Fahrzeug weiß und was es diesbezüglich unternommen hat. 

Im aktuellen Fall soll das Kraftfahrtbundesamt also herangezogen werden, um ein Verfahren auf Basis von gesicherten Erkenntnissen zu entscheiden.

Derart weitgehende Anordnungen von Oberlandesgerichten sind bislang selten. Daher ist die aktuelle Verfügung umso wichtiger.

Nutzen Sie unsere Expertise

Sebastian Koch ist Gründungsmitglied der IG Dieselskandal und freut sich über diese Entwicklung.

Durch die Verfügung wird der Strategie von Daimler entgegengetreten, durch sog. „freiwillige“ Updates (teils ohne Kenntnis oder Einwilligung der Fahrzeughalter) den durch erwarteten Pflichtrückrufe angeordneten Updates zuvorzukommen. 

Damit konnte die Daimler AG verhindern, dass Pflichtrückrufe ausgesprochen wurden, die dann die Aussichten von Verbraucher-Klagen begünstigen.

RA Koch: „Das ist für die Geschädigten des Dieselskandals eine gute Nachricht und zeigt einmal mehr, dass Oberlandesgerichte der im Wesentlichen auf das schlichte Bestreiten aller Vorwürfe durch Daimler in den Prozessen angelegten Strategie bei hinreichend konkretem Vortrag nun entgegentreten“.

Die Aussichten für Schadensersatz sind damit erneut gestiegen.

Ansprüche daher prüfen

Sollten Sie daher ebenfalls ein Dieselfahrzeug von Mercedes mit den Motoren OM 642 und 651 besitzen, stehen wir Ihnen mit unseren Erfahrung zur Verfügung

Ebenso bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern mit einem EA 288 oder auch  den größeren 3,0 Liter oder 4,2 Liter Motoren (EA 896, 897) besitzen, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen

Letztlich gilt dies auch beim EA189, wenn diese als Neufahrzeug erworben wurden.

Wir stehen Ihnen letztlich auch bei 

RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!

Sebastian Koch

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