Abfindung
Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Arbeitsrecht in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dietmar Schnitzmeier und Yulia Kleyman stehen Ihnen zur Verfügung.
BERATUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN
Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter tragen im Betrieb die Verantwortung dafür, dass alles rund läuft – auch aus rechtlicher Sicht. Konflikte am Arbeitsplatz lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Daher ist eine umfassende kompetente Beratung in Fragen des Arbeitsrechts ist gerade für Führungskräfte unerlässlich.
SALEO Arbeitsrecht - Unsere Expertise
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim - Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region.
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und unseren Mandanten verpflichtet. Es gibt kein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und eins für Arbeitgeber, daher vertreten wir beide Seiten unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt und juristischer Expertise.
Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.
Vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG keinen Anwaltzwang. Grundsätzlich können Sie sich in arbeitsrechtlichen Belangen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten. Wir raten allerdings davon ab, ganz ohne juristische Begleitung in ein Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.
Ínsbesondere dann, wenn die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten
sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.
Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Arbeitsvertrages oder im Vorfeld einer geplanten Kündigung.
Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.
Unsere Leistungen für Führungskräfte
Wir beraten und unterstützen Führungskräfte in folgenden Bereichen:
- Compliance
- Datenschutz (DSGVO)
- Arbeitnehmerüberlassung
- ;Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Wettbewerbsverbote
Rechte und Pflichten
Im Arbeitsvertrag sind die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers fixiert. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dabei in erster Linie, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen und den Anweisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Darüber hinaus gibt es noch eine Anzahl von Nebenpflichten, die nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag aufgeführt sein müssen. Dazu zählen beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot, Rücksichtnahme und Schutzpflicht, Bewahrungspflicht und einige andere mehr. Auch die Verletzung solcher Nebenpflichten kann zu Abmahnungen führen oder einen Kündigungsgrund darstellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer für die erbrachte Arbeitsleistung zu entlohnen und ihm Urlaub gewähren. Er muss außerdem die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers schützen. Zudem trifft ihn eine Fürsorgepflicht. Sind im Arbeitsvertrag Regelung zum Urlaubsanspruch, Pausenzeiten oder Kündigungsfristen nicht enthalten, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.