Arbeitnehmervertretung - Ihre Rechte!
Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema "Arbeitsrecht & Betriebssrat" in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dietmar Schnitzmeier und Yulia Kleyman stehen Ihnen zur Verfügung.
Betriebsrat
Ein Betriebsrat kann grundsätzlich gegründet werden, wenn in dem Unternehmen fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind und drei von ihnen auch wählbar sind. Die Gründung eines Betriebsrats ist Aufgabe der Belegschaft. Den Arbeitgeber trifft keine Pflicht auf die Gründung eines Betriebsrats hinzuwirken, er hat aber auch kein Recht die Installation eines Betriebsrates zu verhindern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft und nimmt verschiedene Rechte und Pflichten wahr. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
SALEO Arbeitsrecht - Unsere Expertise
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim - Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region.
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und unseren Mandanten verpflichtet. Es gibt kein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und eins für Arbeitgeber, daher vertreten wir beide Seiten unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt und juristischer Expertise.
Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.
Vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG keinen Anwaltzwang. Grundsätzlich können Sie sich in arbeitsrechtlichen Belangen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten. Wir raten allerdings davon ab, ganz ohne juristische Begleitung in ein Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.
Ínsbesondere dann, wenn die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten
sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.
Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Arbeitsvertrages oder im Vorfeld einer geplanten Kündigung.
Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Sofern keine anderen gesetzlichen oder tariflichen Regelungen entgegenstehen, hat der Betriebsrat nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in folgenden Punkten Mitbestimmungsrechte:
- Allgemeine Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Pausen
- Vorübergehende Verkürzung bzw. Verlängerung der täglichen Arbeitszeit
- Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte
- Aufstellung allgemeiner Urlausgrundsätze und des Urlaubsplans
- Verwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung der Mitarbeiter
- Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsschutz
- Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen in der Betriebsstätte
- Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die an Mitarbeiter vermietet werden
- Betriebliche Lohngestaltung
- Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
- Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit
Darüber hinaus nimmt der Betriebsrat noch eine Reihe weiterer Aufgaben wahr. Dabei soll er nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten. Das ist aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen der Parteien naturgegeben nicht immer möglich.
Rechtliche Vertretung
Ausgangspunkt für Meinungsverschiedenheiten ist häufig auch die Frage, wie weit die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG tatsächlich gehen.
Zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten hat der Betriebsrat unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, sich auf Kosten des Arbeitgebers rechtlich beraten zu lassen. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten tragen. Dazu gehört auch die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt – sowohl vor der Einigungsstelle, außergerichtlich oder vor Gericht.
Besonderheiten
Wenn Betriebsräte Rechtsrat in Anspruch nehmen müssen, sind sie bei Fachanwälten für Arbeitsrecht bestens aufgehoben. Allerdings verlangt die Betreuung von Betriebsräten - kollektiv oder einzelne Personen - eine besondere Expertise und einen besonderen Erfahrungsschatz, da das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern sich doch grundsätzlich von normalen Arbeitsverhältnissen unterscheidet.