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Abmahnung - Ihre Rechte!

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema Abmahnung im Arbeitsrecht in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dietmar Schnitzmeier und Yulia Kleyman stehen Ihnen zur Verfügung.

Abmahnung

Eine Abmahnung sollte der Arbeitnehmer als deutliche Warnung verstehen. Bei fortgesetzten Verstößen gegen seine vertraglichen Pflichten, kann die Kündigung drohen. Dabei ist die Abmahnung häufig auch Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Zu unterscheiden ist die Abmahnung von der milderen Ermahnung.

SALEO Arbeitsrecht - Unsere Expertise

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim - Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region.

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und unseren Mandanten verpflichtet. Es gibt kein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und eins für Arbeitgeber, daher vertreten wir beide Seiten unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt und juristischer Expertise.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.

Vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG keinen Anwaltzwang. Grundsätzlich können Sie sich in arbeitsrechtlichen Belangen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten. Wir raten allerdings davon ab, ganz ohne juristische Begleitung in ein Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.

Ínsbesondere dann, wenn die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten
sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Arbeitsvertrages oder im Vorfeld einer geplanten Kündigung.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Shaking hands

Funktionen einer Abmahnung

ADie Abmahnung hat zum Ziel, den Arbeitnehmer zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen. Die Abmahnung an sich hat noch keine Auswirkungen auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Sie ist daher das mildere Mittel als die verhaltensbedingte Kündigung.

Die Abmahnung hat drei Funktionen:

  • Rügefunktion – dem Arbeitnehmer wird sein Fehlverhalten dargestellt
  • Hinweisfunktion – dem Arbeitnehmer wird klargemacht, welches vertragsgemäße Verhalten von ihm erwartet wird
  • Warnfunktion – weitere Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten können zur verhaltensbedingten Kündigung führen

In der Regel ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, um eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen.

Rechte Pflichten

Inhalt und Form einer Abmahnung

Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten, kann dieses Fehlverhalten abgemahnt werden. Typische Beispiele für ein solches Verhalten sind u.a. unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit, häufiges Zuspätkommen oder die Nichtbefolgung von Arbeitsanweisungen eines Vorgesetzten. Wichtig ist aber, dass der Arbeitnehmer das Verhalten willentlich steuern kann. Das heißt, es muss ihm auch möglich sein, sein Verhalten zu ändern. Das ist bei Erkrankungen zum Beispiel nicht der Fall.

Zudem darf nur schwerwiegendes Fehlverhalten abgemahnt werden, eine Abmahnung muss immer verhältnismäßig sein. Bei Bagatellverstößen reicht in der Regel eine einfache Ermahnung aus.

Inhaltlich muss in der Abmahnung das Fehlverhalten möglichst präzise unter Angabe von Ort, Zeit und beteiligten Personen beschrieben werden. Die Vorwürfe dürfen nicht nur pauschal z.B. „häufiges Zuspätkommen“ erhoben werden. Der Arbeitgeber muss dann erklären, warum er dieses Verhalten als nicht vertragsgemäß einstuft und welches Verhalten er künftig erwartet. Schließlich muss die Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Kündigung drohen kann, wenn der Arbeitnehmer das abgemahnte Verhalten nicht ändert.

Die Abmahnung ist an keine Form gebunden, sie kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform. Sie kann von jedem ausgesprochen werden, der eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer besitzt.

Punkte Arbeitsvertrag

Unrechtmäßige Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte

Wurde eine Abmahnung ungerechtfertigt erteilt, hat der Arbeitnehmer das Recht, dass sie aus seiner Personalakte entfernt wird.

Unrechtmäßig kann eine Abmahnung z.B. sein, wenn sie unrichtige Angaben enthält oder unverhältnismäßig ist. Sie muss das Fehlverhalten konkret benennen und darf nicht nur lediglich pauschale Vorwürfe enthalten. Zudem kann eine Abmahnung auch aus formellen Gründen nicht ordnungsgemäß sein.

Auch eine berechtigte Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden, wenn sie mit der Zeit gegenstandslos geworden ist. Eine genaue Frist ist hier nicht definiert.

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Gefahren einer Abmahnung

Abmahnungen sind im Arbeitsrecht ein scharfes Schwert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten damit nicht leichtfertig umgehen. Bei Auseiandersetzung um Abmahnungen sollten Sie dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

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