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Datenschutz am Arbeitsplatz - Ihre Rechte & Pflichten!

Willkommen bei SALEO Rechtsanwälte - Ihrem Partner zum Thema "Datenschutz im Arbeitsrecht" in Bad Nauheim und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dietmar Schnitzmeier und Yulia Kleyman stehen Ihnen zur Verfügung.

DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – ist nach zweijähriger Übergangsfrist 2018 endgültig in Kraft getreten. Ziel der DSGVO ist, personenbezogene Daten effektiv zu schützen. Das gilt nicht nur für die Beziehungen von Unternehmen zu ihren Kunden, sondern auch am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer haben hinsichtlich gespeicherter personenbezogener Daten umfassende Auskunftsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber.

SALEO Arbeitsrecht - Unsere Expertise

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim - Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region.

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und unseren Mandanten verpflichtet. Es gibt kein spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und eins für Arbeitgeber, daher vertreten wir beide Seiten unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt und juristischer Expertise.

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.

Vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 11 Abs. 1 S. 1 ArbGG keinen Anwaltzwang. Grundsätzlich können Sie sich in arbeitsrechtlichen Belangen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten. Wir raten allerdings davon ab, ganz ohne juristische Begleitung in ein Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.

Ínsbesondere dann, wenn die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eskaliert ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten
sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Arbeitsvertrages oder im Vorfeld einer geplanten Kündigung.

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Shaking hands

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten der Arbeitnehmer unterliegen dem Datenschutz. Darunter sind Daten zu verstehen, die unmittelbar oder mittelbar auf eine Person des Arbeitnehmers schließen lassen. Oft entsteht Streit darüber, welche Daten schutzbedürftig sind und wie mit Daten umgegangen werden soll.

Erlaubnis- oder Rechtfertigungsgrund

Generell sieht das Datenschutzrecht ein Verbot des Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Ganz ohne Daten kommt ein Arbeitsverhältnis natürlich nicht aus. Deshalb gibt es nach Art. 6 DSGVO Erlaubnis- oder Rechtfertigungsgründe. Danach ist die Datenverarbeitung erlaubt, wenn die betroffene Person die Erlaubnis dazu gegeben hat oder wenn die Erfüllung eines Vertrags oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sonst nicht möglich ist. So ist die Verarbeitung bestimmter Daten unumgänglich, z.B. im Zusammenhang mit der Meldung des Arbeitnehmers bei den Finanzbehörden oder der Kranken- und Rentenversicherung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis ist außerdem in § 26 BDSG detailliert geregelt.

Rechte Pflichten

Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO

Neben dem Recht auf Vergessenwerden, also Löschen der Daten, dem Recht auf Berichtigung gespeicherter Daten oder dem Widerspruchsrecht hat der Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO auch einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Auf Wunsch muss der Arbeitgeber u.a. offenlegen

  • welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden
  • wer Einsicht in die Daten hat
  • wie lange die Daten voraussichtlich gespeichert werden
  • Herkunft der Daten, falls nicht direkt vom Arbeitnehmer erteilt
  • Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten
  • Kopie der personenbezogenen Daten, sofern dadurch nicht die Rechte einer anderen Person verletzt werden

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gewünschten Informationen innerhalb eines Monats zu erteilen.

Punkte Arbeitsvertrag

Verstöße gegen den Datenschutz

Arbeitgeber sollten die Bestimmungen zum Datenschutz ernstnehmen. Bei Verstößen können empfindliche Bußgelder drohen.

Wir beraten Sie gerne zum Datenschutz am Arbeitsplatz.

Contacts
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Kontaktformular

Nutzen Sie unser Kontaktformular für Anfragen rund um das Thema Arbeitszeugnis. Bitte geben Sie uns Ihre Daten möglichst vollständig durch. Wir antworten innerhalb eines Werktages. Durch die Kontaktaufnahme entstehen Ihnen keine Kosten.

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