Informationen zum Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer kann sich von seiner Arbeit erholen. Ihm steht Anspruch auf Urlaub zu. Die Streitigkeiten wegen des Urlaubs sollen einvernehmlich geregelt werden. Sie spielen dann entscheidende Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung, Bezug von Erwerbsminderungsrente u.s.w. beendet wird. Kann wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses der zustehende Urlaub ganz oder teilweise nicht bis zum Beendigungszeitpunkt gewährt werden, werden die verbliebenen Urlaubstage abgegolten. Dies kann zu beträchtlichen Beträgen führen. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber gut beraten, wenn er darauf achtet, dass seine Arbeitnehmer rechtzeitig Urlaub nehmen und die Arbeitnehmer über den Inhalt des Urlaubsanspruchs rechtszeitig informiert.

 

Einseitige Urlaubsanordnung des Urlaubs?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mit der zeitlichen Festlegung des Urlaubs abzuwarten, bis der Arbeitnehmer Wünsche äußert. Die zeitliche Lage des Jahresurlaubs kann in bestimmten Fällen gegen den Willen des Arbeitnehmers durchgesetzt werden, z.B. bei Betriebsferien, drohender Verfall des Urlaubs, Einführung von Kurzarbeit. In der Praxis ist jedoch von der einseitigen Urlaubsanordnung aus strategischen Gründen abzuraten.

 

Verfall des Urlaubs

Nach der aktuellen Rechtsprechung verfällt der Urlaubsanspruch nicht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Urlaubsanspruch nicht hinweist. Der Inhalt und die Form der Information ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist auf jeden Fall Textform zu empfehlen. Umstritten ist auch der Inhalt der Mitteilung. Empfehlenswert ist individualisierte an den Arbeitnehmer persönlich gerichtete Information unter Nennung der ihm zustehenden Urlaubstage. Wir empfehlen die Arbeitnehmer zu Jahresbeginn mindestens ein Mal im Jahr über ihren Urlaubsanspruch zu informieren. Wurde der Arbeitnehmer unvollständig oder intrasparent informiert, erlischt sein Urlaubsanspruch nicht mit Ablauf des Bezugszeitraums und wird in das Folgejahr fortgeschrieben. Der Urlaubsanspruch besteht im Folgejahr fort. Dies kann zu erheblicher finanzieller Belastung führen.

 

Fazit 

Rechtsanwältin Kleyman ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und unterstützt Sie in allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Unsere Kanzlei vertritt gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages, beraten bei arbeitsrechtlichen Konflikten und helfen die Probleme vorzubeugen. Auch im Kündigungsschutzverfahren und weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen überprüfen wir den Fall umfassend. Uns sind die verfolgten Ziele, die Strategien und die Vorgehensweise der jeweiligen Gegenseite bestens bekannt. Sprechen Sie uns an. Gerne übernehmen wir auf Ihren Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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