Wird man beim Falschparken erwischt, droht nicht nur ein Knöllchen, sondern unter Umständen auch ein Punkt im Verkehrszentralregister. Die Fahrerlaubnisbehörde kann jemandem, der durch Parkverstöße 18 Punkte oder mehr ansammelt, sogar die Fahrerlaubnis entziehen. Der Parkverstoß kann aber nur dann zu einem Punkt führen, wenn das Bußgeld mindestens 40 Euro beträgt. Wie man auch auf andere Weise durch Knöllchen seinen Führerschein verlieren kann, zeigt ein Fall aus Berlin.
