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Wird man beim Falschparken erwischt, droht nicht nur ein Knöllchen, sondern unter Umständen auch ein Punkt im Verkehrszentralregister. Die Fahrerlaubnisbehörde kann jemandem, der durch Parkverstöße 18 Punkte oder mehr ansammelt, sogar die Fahrerlaubnis entziehen. Der Parkverstoß kann aber nur dann zu einem Punkt führen, wenn das Bußgeld mindestens 40 Euro beträgt. Wie man auch auf andere Weise durch Knöllchen seinen Führerschein verlieren kann, zeigt ein Fall aus Berlin.

Die Arbeitswelt in deutschen Unternehmen verändert sich durch das Internet rasant. Das Arbeitsrecht muss seine Autorität auch in einem Umfeld, für das es Ursprünglich nicht konzipiert wurde, beibehalten und sich gleichzeitig den neuen Gegebenheiten anpassen.

Anleger, welche in den letzten Jahren erhebliche Summen bei der Beteiligung an dem geschlossenen Schifffonds CFB-Fonds 166 Twins 1 NAUTLUS Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „NedIloyd Adriana“ KG und NAURATA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „NedIloyd Adriana“ KG (CFB 166) verloren haben, haben nun gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz aus fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen, wenn die Bank gegen eine anlage- und anlagegerechte Beratung verstoßen hat.

Belege für eine solche fehlerhafte Beratung liegen vor.

RA Sebastian Koch, Partner und Dezernatsleiter im Bereich Bankrecht bei SALEO Rechtsanwälte PartGmbB berichtet von einem erneuten gerichtlichen Erfolg in Widerrufsfällen.

Nach dem 17. und 19. Senat des OLG Frankfurt hat nun auch der 10. Senat des OLG Frankfurt die Belehrung der Genossenschaftsbanken aus dem Zeitraum 2006 bis 2009 als fehlerhaft eingestuft.

Diese Belehrung enthielt im Wesentlichen zwei Fehler

In einem von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB geführten Verfahren hat der bislang als eher bankenfreundlich geltende 19. Zivilsenat des OLG Frankfurts die Sparda Hessen zur Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags verurteilt, Urteil vom 12.10.2016, 19 U 192/15.

Der Bundesgerichtshof hat in zwei nun veröffentlichten Urteilen vom 12.07.2016, Az. XI ZR 501/15 und XI ZR 564/15 Klarheit zu vielen Punkten beim Widerruf von Verbraucherdarlehen geschaffen.

Die Urteile waren angesichts von bundesweit vielen zehntausend Fällen solcher Darlehenswiderrufe mit großer Spannung erwartet worden.

Der Auftraggeber (AG) ist damit beauftragt, eine Fassade aus Betonfertigteilen herzustellen. Er beauftragt seinerseits einen Ingenieur mit der Erstellung der Werkpläne für die Fertigteile, insbesondere mit der statischen Überprüfung der vom AG vorgegebenen Gestaltung u. a. der Verbindung der Fassadenelemente. Die Fassade wird entsprechend errichtet; bald zeigen sich Risse und Abplatzungen an den Fertigteilen der Fassade. Der AG wird auf Mängelhaftung in Anspruch genommen und saniert die Fassade.

Vereinbaren die Parteien eines Architekten-/Ingenieurvertrags eine "Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung", stellt deren Überschreitung einen Mangel mit der Folge dar, dass die Differenz, um die die tatsächlichen Kosten die vereinbarten Kosten übersteigen, nicht zusätzlich als anrechenbare Kosten bei der Honorarberechnung zu Grunde gelegt werden kann. Eine Baukostenobergrenze entfällt nur dann, wenn die Kostensteigerung auf einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung beruht.

In einem Urteil vom 11.06.2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass vorab „schwarz“ gezahlter Werklohn auch dann nicht zurück bezahlt werden muss, wenn die versprochene Leistung nicht ordnungsgemäß oder auch gar nicht geleistet wird.

Mit der Änderung des Telemediengesetzes sollte die Möglichkeit der öffentlichen Nutzung des Internets durch die Einschränkung der Haftung der WLAN-Anbieter erleichtert werden.

Die große Koalition will den gesetzlichen Mutterschutz modernisieren und vereinheitlichen: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT Drucks. 18/8963 Künftig werden nicht nur Arbeitnehmerinnen, son­dern auch Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich in den gesetzlichen Mutterschutz einbezogen. Außerdem werden die nachgeburtlichen Schutzfristen bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung auf zwölf Wochen verlängert und der Kündigungsschutz verbessert.

Ein Telefax ist nicht geeignet, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Elternzeitverlangen zu wahren und führt zur Nichtigkeit der Erklärung. Dem Arbeitgeber kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände Treuwidrigkeit entgegengehalten werden, wenn er sich in einem solchen Fall auf das Schriftformerfordernis beruft. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.05.2016 entschieden (9 AZR 145/15).

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2016 – 12 U 222/14

Durch Verzögerungen und Nachbesserungsarbeiten an Baustellen kann es zu erheblichen Mehrkosten für Auftraggeber- und Nehmer kommen. Häufig klagen besonders Auftragnehmer auf Entschädigung. Durch einen Urteilsspruch des OLG Brandenburg sind Auftragnehmer nun in der Pflicht den entstandenen Schaden zu beweisen und detailliert zu belegen, dass der Auftraggeber dafür verantwortlich ist.

OLG Celle, Urteil vom 18.06.2015 - 6 U 12/15

Das OLG hat entschieden, dass eine Klausel auch dann als Allgemeine Geschäftsbedingung zu qualifizieren ist, wenn der Architekt eine selbst formulierte Klausel in einen Mustervertrag der Ingenieurkammer einfügt und den so ergänzten Vertrag dem Bauherrn stellt. Die allgemeine Bereitschaft des Architekten, über die Konditionen des Architektenvertrags (z. B. das Honorar) zu verhandeln, genügt nicht, um eine die Verjährung regelnde Klausel als ausgehandelte Individualvereinbarung zu qualifizieren.

OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2016 – 24 U 10/14

Das OLG Hamm hat entschieden, dass sich der Bauherr auch das Verschulden des von ihm beauftragten Sonderfachmanns (hier: Bodengutachter) zurechnen lassen muss. Es besteht eine Obliegenheit des Bauherrn, die an der Planung beteiligten Architekten mit richtigen Informationen der Sonderfachleute zu versorgen, die für die Planung notwendig sind. Dies gilt im Verhältnis zum Architekten im Hinblick auf Informationen, die dem Fachgebiet der Sonderfachleute unterfallen, also nicht in sein unmittelbares Fachgebiet fallen.

Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass bei der Einsicht in ihre Personalakte ein Anwalt dabei ist; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.07.2016, 9 AZR 791/14. Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG). Die Regelung begründet damit keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

Zahlreiche Darlehensnehmer können früher als gedacht aus Ihren Darlehen aussteigen und das auch ohne Widerruf ihrer Darlehen, wenn sie eine sog Forwardprolongation abgeschlossen haben.

Wer sein bestehendes Darlehen bei derselben Bank um eine weitere Zinsfestschreibungsperiode verlängert hat und diese vor Ablauf der bisherigen (so. Forwardprolongation), kann ggfs vor Ablauf der Zinsbindung kündigen. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2, 2 HS BGB ist nämlich spätestens 10 Jahre nach Vereinbarung einer solchen Prolongation das Darlehens kündbar.

 

Viele Kreditinstitute haben in der ab 11.06.2010 erforderlichen Widerrufsinformation die Beispielsangaben zu den Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB gegenüber dem Muster geändert, wobei zwischen 11.06.2010 und 29.06.2010 kein Muster existierte.  In vielen Belehrungen wurde abweichend zum Muster etwa die zuständige Aufsichtsbehörde des Darlehensgebers als Beispiel für Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB aufgeführt. Dies macht bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen die Belehrung fehlerhaft und führt aufgrund der Bearbeitung auch zum Verlust des Vertrauensschutzes.

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Das Bauvertragsrecht wird umfassend überarbeitet. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regelungen im Werkvertragsrecht vorsieht. Außerdem sieht der Entwurf eine wichtige Änderung im Kaufrecht vor. Eine umfassende Überarbeitung des Bauvertragsrechts sowie eine Änderung bei der Gewährleistung für mangelhaftes Baumaterial – dies ist Inhalt eines Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett am 2.3.2016 beschlossen hat. Hierdurch soll für mehr Verbraucherschutz gesorgt werden.

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