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Beim Verkauf einer Immobilie während laufender Zinsbindung des finanzierenden Darlehens können Kreditinstitute nach § 490 Abs. 2 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In Zeiten negativer Renditen auf Pfandbriefe (die im Rahmen der sog. Aktiv-Aktiv Methode für die fiktive Wiederanlage angesetzt werden dürfen), ist diese meist höher als die Summe der noch zu leistenden Zinsen.

Das ist besonders ärgerlich, so dass Verbraucher nach Möglichkeiten suchen, die Vorfälligkeit zu vermeiden oder doch zu reduzieren.

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 13.12.2018 (Az.: 2 AZR 378/18) Klarheit für Praxis zur Auslegung des § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (bis zum 31.12.2018: § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) geschaffen.

Nach dem neuen § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, unheilbar nichtig.

Die Verbraucherzentralen warnen mit Datum vom 25.10.2019 vor aktuellen Phishing-Attacken auf Sparkassenkunden. Dabei sollen Kunden unter dem Vorwand einer erneuten Bestätigung im Rahmen der PSD2-Richtlinie sich erneut auf einer Seite der Sparkasse registrieren. Die Kunden werden dann auf gefälschte Seiten geleitet, wo die eingegebenen Daten des Kunden abgefangen werden. In der Regel werden die Daten dann dazu verwendet, ein anderes als das registrierte Handy zur Bestätigung von Überweisungen zu hinterlegen, sodass dann Verfügungen über das Konto möglich werden.

Immer mehr Gerichte entscheiden zulasten der Volkswagen AG, auch wenn die Kläger erstmals gerichtlich 2019 gegen die Volkswagen AG vorgegangen sind, um Ansprüche nach § 826 BGB (vorsätzlich sittenwidrige Schädigung) bei Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA189 geltend zu machen. Volkswagen verteidigt sich in diesen Fällen zusätzlich mit der Einrede der Verjährung uns trägt seitenlang die mediale Berichterstattung Ende 2015 vor, der sich niemand hätte verschließen können, sodass die Kläger schon im Jahr 2015 Kenntnis erlangt hätten oder grob fahrlässig in Unkenntnis waren.

Die Postbank warnt auf ihrer eigenen Website derzeit vor einem massiven Phishing-Angriff auf Kunden der Postbank.

Dabei werden Kunden des Instituts per SMS aufgefordert, die Einrichtung ihrer Sicherheitssysteme zu aktualisieren. Durch die Eingabe auf perfekt kopierten Seiten erlangen die Täter dann die Zugangsdaten und schließlich auch eine zugehörige TAN, womit dann missbräuchlich Verfügungen über das Konto des Geschädigten getroffen werden können.

Kostenfreie Vortragsveranstaltung!

Der Abgasskandal nimmt kein Ende.

Angesichts schon bestehender und weiter drohender Fahrverbote und immer weiterer Automodelle mit unzulässigen Abschalteinrichtungen veranstaltet SALEO Rechtsanwälte am 23.04. und 30.04. jeweils um 18 Uhr in Bad Nauheim, In den Kolonnaden 17 Themengespräche zum Widerruf von Autofinanzierungen und zu Ansprüchen gegen Hersteller und Händler bei manipulierten Dieseln.

Aus den bisherigen Erfahrungen zahlreicher Verfahren gegen Hersteller und Banken wird berichtet.

Mit Urteilen vom 27.02.2018 hat das BVerwG bestätigt, dass Fahrverbote in deutschen Großstädten zur Einhaltung der Grenzwerte bei Stickoxiden grundsätzlich zulässig sind.

Damit ist der Super-GAU für Dieselfahrer eingetreten. Es drohen Fahrverbote!

Betroffene Dieselbesitzer sollten spätestens jetzt ihre Ansprüche prüfen lassen. Nutzen Sie dazu unsere Veranstaltungen am 17. oder 24.03.2018 (dazu unten).

SALEO Rechtsanwälte lädt ein zur Informationsveranstaltung am 08.02.2018 mit dem Thema: Änderungen im Datenschutz zum Mai 2018

Datenschutz wird in der unternehmerischen Praxis immer wichtiger.

Wir konnten daher

Herrn RA Ilja Borchers von der RPA Datenschutz + Compliance GmbH, Wetzlar

für eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema gewinnen.

In einem von RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, (in den ersten zwei Instanzen) geführten Verfahren gegen die Volksbank Mittelhessen eG hat der BGH nun mit Beschluss vom 19.12.2017, XI ZR 748/16 das zweitinstanzliche Urteil des OLG Frankfurt vom 22.11.2016 (10 U 78/15) bestätigt und die Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten Bank zurückgewiesen. Damit ist die Verurteilung der Bank aus der zweiten Instanz zur vollständigen Erstattung der Vorfälligkeit zzgl. Zinsen rechtskräftig.

 
Veranstaltung zur Reform des Bauvertragsrechts

Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft und wird für alle ab diesem Datum geschlossene Bauverträge gelten.

Das neue Recht enthält insbesondere grundlegende Änderungen des Werkvertragsrechts sowie eigene Regelungen zum Bauvertrag, die in der Praxis von erheblicher Bedeutung sind, unter anderem:

Nach Inkrafttreten des MiLoG ist es streitig, ob arbeitsvertragliche Ausschlussfristen komplett unwirksam sind, falls diese nicht ausdrücklich Ansprüche auf Mindestlohn ausnehmen. In Hinblick auf die Äußerungen von einzelnen Richtern des BAG ist davon auszugehen, dass im Fall einer Entscheidung durch das BAG dieses sich dieser Auffassung anschließen wird. Das LAG Nürnberg folgt in seiner Entscheidung vom 09.05.2017 dieser Auffassung nicht.

LAG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2017 – 7 Sa 560/16

Wer sein Fahrzeug (egal ob VW-Diesel oder andere) über einen Bankkredit finanziert hat, der ihm zudem noch vom Verkäufer des Wagens gleich mit angeboten wurde, der kann seinen Kauf durch einen Widerruf des Darlehens rückabwickeln. Voraussetzung ist eine fehlerhafte Widerrufsinformation im Darlehensvertrag, das Fehlen von erforderlichen Pflichtangaben oder deren Fehlerhaftigkeit, was erfahrene Bankrechtsanwälte schnell erkennen können.

Zahlreiche von RA Koch, Fachwanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüfte Immobiliardarlehensverträge der ING Diba nach dem 10.06.2016 weisen fehlende Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB iVm Art 247 EGBGB § 6 Abs. 1 und § 9 EGBGB auf.

So ist nach Art 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB u.a. die Vertragslaufzeit eine im Darlehensvertrag zu nennende Pflichtangabe, ohne die die Widerrufsfrist nicht läuft. Dies gilt nach Art 247 § 9 EGBGB auch bei Immobiliardarlehensverträgen.

Der BGH hat mit Urteil vom 21.02.2017, Az.: XI ZR 381/16 den insbesondere von Genossenschaftsbanken unter Bezugnahme etwa auf OLG Nürnberg, Urteil vom 01.08.2016, Az.: 14 U 1780/15 oder LG Dortmund, Urteil vom 24.06.2016, Az.: 3 O 430/15 vorgebrachten Einwand verworfen, die in den Widerrufsbelehrungen fehlerhafte Information, die Frist laufe u. a. mit Übergabe „des schriftlichen Darlehensantrags“ könne im sog. „Präsenzgeschäft“ nicht missverstanden werden.

Im Rahmen des „Bundesteilhabegesetzes“ hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 30.12.2016 auch inhaltliche Anpassungen des SGB IX vorgenommen.

Im Rahmen des § 95 Abs. 2 SGB IX ist nunmehr eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Kündigung eines Schwerbehinderten unabdingbare Voraussetzung für die Wirksamkeit der ordentlichen oder außerordentliche Kündigung. Bis zum 30.12.2016 war die unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sanktionslos; sie blieb ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Dies hat sich nunmehr grundlegend geändert.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass gerade im Straßenverkehrsrecht „harte Drogen“ eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen.

Aufbauend hierauf haben die Straßenverkehrsbehörden auch bei nur einmaliger Einnahme harter Drogen den Fahrer nicht mehr geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen und ihm zwingend die Fahrerlaubnis gemäß § 1 I 1 StVG entzogen.

Das unendliche Widerrufsrecht besteht bei vielen Verträgen fort. Denn das Erlöschen des Widerrufsrechts, das der Gesetzgeber am 21.03.2016 gesetzlich auf Druck der Bankenlobby gesetzlich geregelt hat, betrifft nur Immobiliardarlehensverträge, die bis zum 10.06.2010 geschlossen wurden.

Kaution und Miete unterliegen zwei grundverschiedenen Zwecken und dürfen deshalb nicht in denselben Topf geworfen werden. Weder Vermieter, noch Mieter dürfen bei Mietversäumnissen die hinterlegte Mietkaution zur Bezahlung der Miete einsetzen. Auch dann nicht, wenn das Mietverhältnis bereits gekündigt wurde.

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