Arbeitsrechts in einer digitalisierten Arbeitswelt
Die Arbeitswelt in deutschen Unternehmen verändert sich durch das Internet rasant. Das Arbeitsrecht muss seine Autorität auch in einem Umfeld, für das es Ursprünglich nicht konzipiert wurde, beibehalten und sich gleichzeitig den neuen Gegebenheiten anpassen.
Durch die Digitalisierung der Arbeitswelt können Produktionsabläufe überall und jederzeit gesteuert werden. Arbeitnehmer arbeiten mal zu Hause, in der Bahn oder dann doch wieder im Büro. Die Grenze zwischen Arbeits- und Privatleben verläuft immer fließender. Das macht die Regelungen im Arbeitszeitgesetz heute unzeitgemäß. Höchstarbeitszeiten und gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten sind für viele Branchen obsolet geworden. Das kurze Beantworten einer Email wird von den meisten Arbeitnehmern auch in der Ruhezeit verlangt, um den Fluss der Produktion des gesamten Unternehmens nicht aufzuhalten.
Die Arbeitswirklichkeit entspricht nicht mehr der vom Gesetz vorgesehenen Arbeit und Arbeitszeit, Höchstarbeitszeit und deren Referenzzeitraum (Tag/Woche), Pausenregelungen, Nachtarbeit, Mindestruhezeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft sind Begriffe, die sich nur schwer mit der Realität in Einklang bringen lassen.
Beim Crowdworking werden Arbeitsaufträge online ausgeschrieben und vollständig übers Netz abgewickelt. Der arbeitsrechtliche Knackpunkt ist hier (u.a.), die bisherigen Kriterien zur Ermittlung von Scheinselbständigkeit an die Arbeitswirklichkeit im digitalen Zeitalter anzupassen.
Wie lassen sich die Arbeitnehmer hier vor Ausbeutung schützen, ohne dass die neuen Anforderungen missverstanden werden und der Produktionsprozess unnötig aufgehalten wird.
Andere arbeitsrechtliche Problemstellungen, wie die Vernetzung von Mensch und Computer, durch die das Arbeits- und Leistungsverhalten der Beschäftigten erfasst und ausgewertet wird, sind weiter zu hinterfragen. Ebenso wie die ständig wechselnden Anforderungen an die Arbeitnehmer sich mit neuen Technologien auseinanderzusetzen und welcher Aufwand dabei dem Arbeitgeber für Umschulungen und Fortbildungen zuzumuten ist.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dietmar Schnitzmeier, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Besuchen Sie uns
SALEO Rechtsanwälte
Schnitzmeier & Koch PartGmbB
In den Kolonnaden 17
D - 61231 Bad Nauheim
Tel.:
Fax. 06032 / 93 00 - 40
Internet: www.saleo-recht.de
E-Mail: info@saleo-recht.de