SALEO Rechtsanwälte
Ihre Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Lösungen mit Weitblick
Seit über 25 Jahren beraten wir Privatpersonen und Unternehmen in komplexen rechtlichen Fragen – persönlich vor Ort und effizient digital im gesamten Bundesgebiet.
SALEO Rechtsanwälte
Klare Lösungen in komplexen Situationen
seit über 25 Jahren.
Nach mehr als 25 Jahren erfolgreicher Tätigkeit unter dem Namen „Berlinghoff Rechtsanwälte“ haben wir im Dezember 2019 ein neues Kapitel aufgeschlagen: Unter dem Namen SALEO Rechtsanwälte führen wir die Entwicklung unserer Sozietät konsequent fort – mit gewachsenem Team, erweiterten Kompetenzen und klarem Profil.
Als Fachanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und spezialisierten Anwältinnen und Anwälten verfügen wir über Kernkompetenzen im gesamten Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Arbeitsrecht, dem Bankrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Handels-und Gesellschaftsrecht, dem Forderungseinzug (Inkasso) sowie dem Mietrecht, dem Versicherungsrecht und dem Verkehrsrecht. Wir bieten fundierte, praxisnahe Rechtsberatung sowie eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir vertreten Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und verfügen über ausgewiesene Kernkompetenzen im gesamten Wirtschaftsrecht.
In den letzten Jahren haben wir uns als Experten im Bereich von Online Banking Betrug und Kreditkartenbetrug mit inzwischen weit über 800 Verfahren etabliert und werden von Finanztip.de empfohlen.
Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Berufsunfähigkeit
- Wohngebäudeversicherung
- Unfallversicherung
- Private Krankengeldversicherung
Interdisziplinäre Beratung
Ein zentrales Merkmal unserer Kanzlei ist der interdisziplinäre Beratungsansatz: Wir betrachten jede rechtliche Fragestellung nicht isoliert, sondern im Kontext Ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und unternehmerischen Situation. Unsere interne Zusammenarbeit über Fachgrenzen hinweg ermöglicht ganzheitliche, strategisch durchdachte Lösungen.
In unserer täglichen Praxis zeigt sich immer wieder: Rechtsfragen machen nicht an Fachgebietsgrenzen Halt. Daher arbeiten wir bei SALEO Rechtsanwälte bewusst interdisziplinär – fachübergreifend, im ständigen Austausch zwischen unseren spezialisierten Anwältinnen und Anwälten. So stellen wir sicher, dass komplexe Sachverhalte ganzheitlich erfasst und rechtlich präzise eingeordnet werden.
Ein Beispiel: Im Baurecht treffen häufig Fragen des Versicherungsrechts (z. B. bei Bauschäden oder Haftpflichtfragen) und des WEG-Rechts (bei Eigentümergemeinschaften) aufeinander. Im Arbeitsrecht wiederum sind regelmäßig Schnittstellen zum Versicherungsrecht (z. B. bei Berufsunfähigkeit, privater Krankentagegeldversicherung u.s.w.) und zur Haftung (z. B. bei Pflichtverletzungen von Führungskräften) zu beachten. Im Verkehrsrecht ergeben sich Überschneidungen mit dem Versicherungsrecht sowie haftungsrechtlichen Aspekten – etwa bei Personenschäden oder der Regulierung komplexer Unfallschäden.
Diese vielfachen Berührungspunkte sind bei uns kein Hindernis, sondern Teil unseres Beratungsansatzes: Wir bündeln intern das Wissen verschiedener Disziplinen, um Ihnen durchdachte, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen auf dem höchsten Neveu zu bieten – aus einer Hand.
Abrechnung: Rechtsschutzversicherung oder Honorarvereinbarung
Wir arbeiten sowohl mit Rechtsschutzversicherungen (RSV) als auch auf Honorarbasis.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Versicherer, holen eine Deckungszusage ein und rechnen die Leistungen direkt über die Versicherung ab – transparent, effizient und für Sie unkompliziert.
In Fällen, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, bieten wir faire und transparente Honorarvereinbarungen an, die sich an Aufwand, Komplexität und wirtschaftlichem Interesse orientieren. Selbstverständlich besprechen wir die voraussichtlichen Kosten im Vorfeld mit Ihnen – damit Sie von Anfang an Planungssicherheit haben.
Unsere Erfahrung zeigt: Gute rechtliche Beratung rechnet sich – sei es zur Vermeidung kostspieliger Konflikte oder zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unsere Kanzlei – Urban, digital und verantwortungsvoll
Wir leben den Wandel und verbinden juristische Exzellenz mit technologischer Innovationskraft.
Unsere Arbeitsprozesse sind digital, effizient und papierarm – von der Online-Beratung bis zum digitalen Dokumentenaustausch. Gleichzeitig pflegen wir bewährte Werte: Persönliche Besprechungstermine in unserer Kanzlei und klassische Briefpost gehören für uns selbstverständlich dazu – wenn Sie es wünschen.
- Rechtsberatung auf höchstem Niveau – menschlich und flexibel
Wir stellen uns auf Ihre Bedürfnisse ein. Ob digital oder analog: Ihr Anliegen bestimmt unseren Weg. - Nachhaltiges Denken – nicht nur juristisch
Als umweltbewusste Kanzlei setzen wir auf ressourcenschonende Abläufe, energieeffiziente Infrastruktur und digitale Wege, wo immer es sinnvoll ist – ohne dabei Verlässlichkeit und persönliche Nähe zu verlieren.
Aktuelles
Freispruch in der Rechtsbeschwerde nach Drogenfahrt mit THC
Freispruch in der Rechtsbeschwerde nach Drogenfahrt mit THC (BayObLG v. 10.10.2024, Az. 202 ObOWi 989/24) nach Änderung der Grenzwerte Sachverhalt: Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Sonthofen wegen Fahrens unter THC-Einfluss (§ 24a Abs. 2 StVG a.F.) zu einer Geldbuße von
Vorfälligkeit zurück bei Volks-, Raiffeisen und Sparda Banken, BGH urteilt. Schnell handeln, Verjährung droht!
BGH entscheidet, Verjährung droht! Nach übereinstimmenden Presseberichten hat der Bundegerichtshof am 03.12.2024 in zwei Entscheidungen ein Urteil des OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.03.2023 – 7 U 14/22 bestätigt (Zurückweisung der Revision) und ein Urteil des OLG Celle, Urteil vom 16.08.2023
Geldwäscheverdacht; Staatsanwaltschaften verschärfen Kurs und sperren Konten
Schnelle Erwirkung von Arrestbeschlüssen In den letzten Monaten ist eine verschärfte Gangart von Staatsanwaltschaften („StA“) im Fall von Geldwäscheverdachtsfällen zu beobachten. So wird in diesen Fällen schnell und ohne Anhörung der Beschuldigten ein Vermögensarrest nach §§111e StPO iVm §§ 73,